Vergaberichtlinien
Die Kriterien und Anforderungen für die Vergabe des natureplus®-Umweltzeichens sind in den Vergaberichtlinien niedergelegt.
Jedes Bauprodukt mit dem natureplus® Qualitätszeichen muss die Anforderungen seines betreffenden Produkt-Kriteriums erfüllen.
Neben den Anforderungen der einzelnen Produkt-Kriterien sind die dort ggf. genannten weiteren Richtlinien zu erfüllen – z.B. Grundlagenrichtlinien etc.
Bei Produkten bestehend aus mehreren Systemkomponenten, z.B. Wärmedämm-verbundsysteme, Bodenbeläge auf Trägerplatten, Ziegeln mit integrierter Dämmung o.ä., gelten zusätzlich die im Produkt-Kriterium genannten Richtlinien der Einzelkomponenten.
Sie finden alle geltenden Zertifizierungskriterien in der unten stehenden Navigation.
Wenn Sie als Hersteller von Bauprodukten eine natureplus-Vergaberichtlinie für Ihre speziellen Produkte nicht finden, dann können Sie sich bei der natureplus-Geschäftsstelle erkundigen, ob eine solche Richtlinie derzeit in Arbeit oder in Planung ist. Wenn Sie ernsthaft an einer Zertifizierung interessiert sind, dann kann die Erarbeitung der für Sie gültigen Vergaberichtlinie unter Umständen vorgezogen werden. Als Mitglied des natureplus-Verbandes haben Sie das Recht, an der Erstellung der Sie betreffenden Vergaberichtlinien aktiv mitzuwirken.
Um Verbrauchern und Herstellern das Vertrauen zu geben, dass ein vorbeugender Gesundheitsschutz und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen beständig gewährleistet sind, werden im Rahmen der natureplus-Zertifizierung seit dem 11.04.2019 die Emissionen aus Bauprodukten nach der neuen Richtlinie 5010 bewertet.
Alle Richtlinien, welche vor März 2019 ausgegeben wurden, müssen diesbezüglich in der nächsten Zeit überarbeitet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ab SOFORT in allen Richtlinien die Bewertung von Emissionen gemäß der RL 5010 durchgeführt wird.